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Dienstleistungen für Auftraggeber aus der Wirtschaft

Aufträge an Werkstätten

Wenn Ihr Unternehmen Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vergibt, leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag zur Integration von Menschen mit Handicap.

Die Auftragsvergabe an Menschen mit Behinderungen hat viele Vorteile: Sie handeln sozial verantwortlich, profitieren vom reduzierten Mehrwertsteuersatz und mindern Ihre Ausgleichsabgabe für Schwerbehinderte.

Was ist die Ausgleichsabgabe?

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einzustellen. Ist das nicht möglich, müssen sie eine Ausgleichsabgabe zahlen. Diese Ausgleichsabgabe vermindert sich, wenn das Unternehmen Aufträge an Werkstätten für Menschen mit Behinderungen vergibt. 

Ein Beispiel: Wenn Sie einen Rechnungsbetrag von 100 Euro zahlen, von dem 20 Euro für Material abgehen, können Sie 50 Prozent des Arbeitslohnes (in diesem Fall 50 Prozent von 80 Euro) auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.

Für nähere Informationen zur Ausgleichsabgabe siehe www.integrationsaemter.de.

Folgende Dienstleistungen bieten wir Ihnen im Umfeld von Glückwerk:

Büroservice

Wir erledigen die Arbeiten, für die Ihnen die Zeit fehlt: Schreibservice, Listen erstellen, Ablage, Serienbriefe. Fragen Sie uns!


Industriemontage und Verpackung

In unserer Montagewerkstatt setzen wir in Handarbeit Dinge zusammen wie Verpackungen oder Schlüsselanhänger oder wir montieren Geräte. 

Wir übernehmen große Stückzahlen genauso gern wie kleine Einheiten. Wir arbeiten sorgfältig und termingerecht.




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Glückwerk

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