Unter diesem Motto vertreten wir als Werkstattrat die Interessen der behinderten Beschäftigten.
Aus den unterschiedlichen Arbeitsbereichen wählen wir für die Dauer von vier Jahren sieben Beschäftigte in den Werkstattrat. Wir dürfen eine Vertrauensperson aus dem Kreis der hauptamtlichen MitarbeiterInnen berufen.
Die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) regelt üblicherweise die Rechte und Pflichten des Werkstattrates. Weil die Glückstädter Werkstätten zur Gruppe Norddeutsche Gesellschaft für Diakonie gehören, findet hier die Diakonie–Werkstättenmitwirkungsverordnung Anwendung, die die Rechte des Werkstattrates stärkt – von der Mitwirkung zur Mitentscheidung.
Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Einrichtungsleitung zu vertreten. Daher werden wir über alle wichtigen Entscheidungen, die die Werkstatt betreffen, informiert und daran beteiligt.
Wir passen auf, dass alle für die Kolleginnen und Kollegen geltenden Gesetze und Vorschriften eingehalten werden. Wir reden bei allen wichtigen Fragen mit, die die Werkstatt betreffen, ob es um Urlaub oder Pausenzeiten geht, um die Verwendung von Geldern, um Weiterbildung, Umbauten oder neue Maschinen. Wenn ein Kollege oder eine Kollegin kündigt oder in eine andere Abteilung versetzt wird, werden wir informiert, ebenso über die Ergebnisse von Eltern- und Betreuerversammlungen.
Wir informieren uns auf überregionalen Informationsveranstaltungen für Werkstatträte und wirken in überregionalen Gremien mit.
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